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01.01.2024
Neues Jahr, Neue Vorsätze? Wie wäre es mit einer individuell auf Sie abgestimmten Ernährungstherapie?
Wer kennt das nicht? Ein Neues Jahr startet und ebenso die guten Vorsätze, z. B. etwas für seine Gesundheit zu tun, sich mehr zu bewegen oder besser zu essen? Doch auch häufig hält man die Vorsätze nicht durch. Vielleicht weil man zu ambitioniert an die Sache ran ging oder weil dies und das dazwischen kommt. Gerade in Ernährungsfragen gibt es zudem viele Empfehlungen im Internet oder in Zeitschriften. Doch gerade hier ist eine professionelle und individuell auf Sie abgestimmte Herangehensweise zur Verbesserung Ihres Ernährungsverhaltens, zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes oder zur Steigerung Ihrer Lebensqualität absolut wichtig. Auch ein Großteil der Krankenkassen unterstützen eine individuelle, ernährungstherapeutische Begleitung. Dazu können Sie eine sog. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem (Haus-)Arzt ausstellen lassen, in der dieser eine Ernährungstherapie von einer professionellen Fachkraft als medizinisch notwendig empfiehlt. Diese Bescheinigung ist für Ärzte budgetneutral. Die Bescheinigung schicken Sie zusammen mit einem von mir erstellten Kostenvoranschlag an die Kasse. Im Anschluss bekommen Sie Bescheid, in welcher Höhe die Krankenkasse die Ernährungstherapie bezuschusst. Also ... starten Sie durch im Neuen Jahr mit einer individuell auf Sie abgestimmten Ernährungstherapie. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
23-09-01__Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar_1.pdfZurück zur Übersicht