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24.09.2023
Praxis-Info Beihilfe: Ernährungstherapie ist beihilfefähig
Die Ernährungstherapie ist für Beamtinnen und Beamte (auch bei Pensionierung) beihilfefähig. Ihre Ärztin oder ihr Arzt kann Ihnen die Ernährungstherapie per Rezept verordnen. Eine Genehmigung der Beihilfestelle ist in der Regel nicht nötig. Weitere Informationen zur Verordnungsfähigkeit der Ernährungstherapie sowie zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen finden Sie im unten angehängten Dokument.
2023-07-15_Beihilfe_VDOE_Informationen_Ablauf_Ernaehrungstherapie_final.pdfZurück zur Übersicht